Privatgutachten - brandschutz.org

Privatgutachten

Auf der Basis von Erfahrungen eines Sachverständigen wird in einem Gutachten ein tatsächliches Geschehen dargestellt und es werden begründete Schlussfolgerungen abgeleitet.

Der Aufbau dieser Darstellung, dieses Gutachtens orientiert sich an logischen Vorgehensweisen. Das Gutachten ist ein Ablauf von logischen Schritten. Je nach betrachtetem Thema auch nach genormten Richtlinien. Übrigens rechtlich sind andere Bezeichnungen wie „Begutachtung“, „Bericht“, „Stellungnahme“, „Bericht“ oder „Auswertung“ gleichwertig.

Der Begriff „Gutachten“ oder „Gutachter“ ist weder ein geschützter Begriff, noch hat er besondere rechtliche Bedeutung. Im Gegensatz zu einem Sachverständigen, der bestellt ist von einem Gericht, oder einer Behörde und der als Gerichtsgutachter eine neutrale Stellungnahme abgeben muss.

Die Sachverständigen der brandschutz.org sind als „Privatgutachter“ tätig. Das heißt wir setzen unser Fachwissen außergerichtlich für unsere Kunden ein, die einen Brand, einen Schadensfall ergründet, oder eine Risikoanalyse eines künftigen Prozesses haben wollen.

Wir, die brandschutz.org, liefern eine Stellungnahme, die dann natürlich im Interesse unserer Kunden einen Sachverhalt oder ein mögliches Szenario beschreibt. Das Recht auf Aushändigung dieses Privatgutachtens hat nur der Kunde. Häufig werden wir dann tätig, wenn Normen und Regelwerke nicht oder nur teilweise herangezogen werden können, weil sie bestimmte technische Vorgänge, oder Produktionsprozesse nur ungenügend beschreiben. Ganz im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der Technik a.a.R.d.T., sind Normen eben nur Mindestanforderungen, die oft genug zeitlich, dem tatsächlich bewährten, eingeführten Stand der Technik, der Brandschutztechnik „hinterher hinken“.

Hier und da können aber Sachverhalte oder Prozesse behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Auch hier zeigen wir das im Interesse unseres Kunden auf, auch wenn das beunruhigend sein kann und wir müssen Lösungsvorschläge erarbeiten, um ein Risiko zu mindern, einen baulichen Zustand oder die Ausführung einer Maschinenanlage wieder in einen den behördlichen Bestimmungen entsprechenden legalen Zustand zu versetzen. Oft genug gab es aber auch „Entwarnung“.

Kontaktieren Sie uns und wir werden zusammen Ihre Interessen wahren.

 

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