Sie hatten in Ihrem Unternehmen oder Ihrem Gebäude einen Brandfall? Wir analysieren die Brandursache, zeigen Ihnen die Sicherheitsmängel auf und beraten sie über Maßnahmen und Konzepte zum Schutz vor Bränden.
Nach der Landesbauordnung werden für Neu- und Umbaumaßnahmen, Nutzungsänderung (Altbau - Sanierung) durch Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren Brandschutzkonzepte gefordert.
Bereits in der Planungsphase eines Bauprojektes sollten Sie sich über den Brandschutz gemeinsam mit einem Fachberater und den Architekten informieren. So können wirtschaftliche Lösungen schon im Vorfeld mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt werden. Durch eine sorgfältige Planung, mit Berücksichtigung der jeweiligen Brandschutzverordnung, kann ein reibungsloser Ablauf mit schneller Baugenehmigung erfolgen und bildet somit eine verlässliche Grundlage für Kostenschätzung und Ausschreibung
Für technische Anlagen ist ebenfalls ein optimaler Bandschutz vorgesehen. Hier spielen die Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz, Maschinenverordnung (GSGV), Sicherheit von Maschinen, Brandschutz die DINEN 13478 eine große Rolle. Wir begutachten vor Ort, ob Ihre Maschinenanlage oder Ihr Gebäude den gängigen Brandschutzvorschriften, den derzeitigen allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entspricht.
Wir beraten Sie in allen Belangen, nehmen uns Ihrem Problem an, erarbeiten Sicherheitskonzepte und zeigen Lösungsvorschläge auf, die den Brandschutzbestimmungen entsprechen und ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
In unserem Brandschutzkonzept werden der Personenschutz, die Betriebssicherheit und der Sachwertschutz in einem wirtschaftlichen Konzept zusammengefasst, ganz im Sinne des Gesetzgebers: Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten.
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